Abbruch von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund
Studierende, die eine akute gesundheitliche Problematik haben können eine Prüfung oder prüfungsimmanente Lehrveranstaltung abbrechen und werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Prüfung/Lehrveranstaltung angetreten.
Ziel ist es keinen Nachteil aufgrund einer Beeinträchtigung zu erfahren (zum Beispiel eine schlechtere Note, als im normalen Fall möglich wäre).
Rechtsgrundlage:
Aufgrund des allgemeinen Rechts auf einen Abbruch von Prüfungen bzw. prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus akuten gesundheitlichen Problematiken ist dies nicht in einen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden zu integrieren.
Je nach Grund des Abbruchs kann es sein, dass Lehrende oder Prüfungsleitungen einen Nachweis zur Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes verlangen.
Aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass:
- Sie zum Zeitpunkt der Prüfung beeinträchtigt waren, und dass diese Beeinträchtigung Sie am erfolgreichen Ablegen der Prüfung gehindert hat, bzw.
- dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage waren, die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zu besuchen und den Anforderungen gerecht zu werden.
Ein solcher Nachweis sollte immer unverzüglich nach dem Abbruch/Eintritt der Verschlechterung eingeholt werden, um diesen den jeweiligen Prüfungsleitungen zukommen zu lassen.
Möglichkeiten des Abbruchs
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Prüfungsabbruch
Der Prüfungsabbruch aus wichtigem Grund gilt für Studierende, die während der Prüfung aufgrund Ihrer Beeinträchtigung eine erhebliche Verschlechterung verspüren, welche die Absolvierung oder Fertigstellung der Prüfung unmöglich macht. Beispielsweise aufgrund von:
- plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Prüfung
- Blackout, Panikattacke
- akuten Schmerzen oder Schüben
- Unfall
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LV-Abbruch
Die Abmeldung einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung aus wichtigem Grund gilt für Studierende, die plötzlich aufgrund einer Beeinträchtigung eine LV nicht chancengleich absolvieren können und dadurch einen erheblichen Nachteil erfahren. Beispielsweise aufgrund von:
- plötzlicher, längerfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- länger andauernder Schubphase
- ungeplantem, notwendigem Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt
- Unfall mit längerfristiger Genesungsphase
Nicht zulässige Gründe
Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind zum Beispiel „versäumtes Abmelden", „zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder „kein Interesse/keine Zeit mehr".
Vorgehensweise
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Beim Prüfungsabbruch
- Kommunizieren Sie direkt während der Prüfung der Prüfungsleitung, dass Sie die Prüfung aus wichtigem (gesundheitlichem) Grund abbrechen müssen!
- Die Prüfungsleitung muss dies am Prüfungsprotokoll vermerken.
- Fragen Sie die Prüfungsleitung, ob für die Anerkennung des wichtigen Grundes ein Nachweis erforderlich ist.
- Falls ja, versuchen Sie den Nachweis so bald wie möglich zu erbringen.
- Falls nein, werden Sie von der Prüfung abgemeldet, und der Prüfungsantritt wird gelöscht.
- Wenn Sie der Prüfungsleitung einen Nachweis über einen wichtigen gesundheitlichen Grund erbracht haben, kann sie*er entscheiden, ob der wichtige Grund anerkannt wird oder nicht.
- Wird der wichtige Grund anerkannt, werden Sie von der Prüfung abgemeldet und der Prüfungsantritt wird gelöscht.
- Wird der wichtige Grund abgelehnt, befolgen Sie bitte die untenstehenden Schritte.
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Beim Abbruch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung
- Klären Sie als Erstes ab, ob Sie die Lehrveranstaltung positiv beenden können.
- Kommunizieren Sie der Lehrveranstaltungsleitung (direkt und sobald Sie die Lehrveranstaltung nicht weiter besuchen können), dass Sie die Lehrveranstaltung aus wichtigem (gesundheitlichem) Grund abbrechen müssen. (zum Beispiel Sie verspüren eine massive gesundheitliche Verschlechterung und wissen, dass Sie das Semester nicht positiv oder Ihren Leistungswünschen entsprechend beenden könnten. Melden Sie sich unverzüglich bei der Lehrveranstaltungsleitung und warten Sie nicht mehrere Wochen, ohne die Lehrveranstaltung weiter zu besuchen!)
- Fragen Sie die Lehrveranstaltungsleitung, ob für die Anerkennung des wichtigen Grundes ein Nachweis erforderlich ist.
- Falls ja, versuchen Sie den Nachweis so bald wie möglich zu erbringen.
- Falls nein, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet, und es zählt nicht als Prüfungsantritt.
- Wenn Sie der Lehrveranstaltungsleitung einen Nachweis über einen wichtigen gesundheitlichen Grund erbracht haben, kann sie*er entscheiden, ob der wichtige Grund anerkannt wird oder nicht.
- Wird der wichtige Grund anerkannt, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet, und es zählt nicht als Prüfungsantritt.
- Wird der wichtige Grund abgelehnt, befolgen Sie bitte die untenstehenden Schritte.
Nachweis des wichtigen Grundes
Für den Abbruch von Prüfungen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, kann es sein, dass Lehrende oder Prüfungsleitungen einen Nachweis zur Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes verlangen.
- Hier ist eine Bestätigung, dass eine chancengleiche Teilnahme zum Zeitpunkt der Prüfung/der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung nicht möglich war/ist, sinnvoll. Aus dem Nachweis muss klar hervorgehen,
- dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung beeinträchtigt waren, und dass diese Beeinträchtigung Sie am erfolgreichen Ablegen der Prüfung gehindert hat bzw.
- dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage waren, die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zu besuchen und den Anforderungen gerecht zu werden.
- Ein solcher Nachweis sollte immer unverzüglich nach dem Abbruch/Eintritt der Verschlechterung eingeholt werden, um diesen den jeweiligen Prüfungsleiter*innen zukommen zu lassen.
Vorgehen bei Nichtanerkennung
Gemäß dem studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien (§6 und §10) gilt:
Wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht unmittelbar durch die Prüfer*innen/LV-Leiter*innen bejaht, haben sich diese zunächst mit der jeweiligen Studienprogrammleitung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes zu beraten.
Wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes verneint, haben Studierende die Möglichkeit sich an das Büro Studienpräses zu wenden. Das Büro Studienpräses stellt in dem Fall per Verfahren und Bescheid fest, ob ein wichtiger Grund gegeben ist.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach dem Abbruch eingebracht werden. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme über die offizielle Service-E-Mail-Adresse von Ihrer u:account-E-Mail-Adresse. Schicken Sie etwaige Nachweise für den Grund Ihres Abbruchs bitte im Anhang mit.
Informationen für den Antrag finden Sie auf der Webseite des Büro Studienpräses.