Abweichende Prüfungsmethoden
Abweichende Prüfungsmethoden sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können.
Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschriebenen Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.
Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungen mit
- gleichem Inhalt
- gleicher Leistung,
- aber in einem anderen/flexiblen Modus.
Ziel ist es, Prüfungen und Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass betroffene Studierende nicht aufgrund Ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind.
Prüfungssituationen
Abweichende Prüfungsmethoden können für sämtliche Prüfungssituationen vereinbart werden und in unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen zur Anwendung kommen. Beispiele für klassische Prüfungssituationen, die Ihnen im Studium begegnen können, sind:
- Schriftliche Prüfungen und Zwischentests
- mündliche Prüfungen und Präsentationen
- Aktive Teilnahme (z.B. Diskussion)
- Labortätigkeiten
- Abgaben (z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten)
- Exkursionen, Ausflüge, Museumsbesuche etc.
Voraussetzungen
Gemäß §59 (1) Z 12 des Universitätsgesetzes und § 11 der Satzung der Universität Wien benötigen Sie für die Beantragung von abweichenden Prüfungsmethoden einen Nachweis, aus dem der Bedarf für eine Anpassung der Prüfungsmethode hervorgehen muss. Je nach Beeinträchtigung kann dieser in unterschiedlicher Form erbracht werden.
Es muss sich dabei um einen fachärztlichen oder klinisch-psychologischen Nachweis über eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung handeln.
Falls Sie sich unsicher sind, in welcher Form der Nachweis erbracht werden soll, haben wir das Formular “Bestätigung über studienrelevante Funktionsbeeinträchtigungen” (PDF) entwickelt.
Vorgehensweise
Um Prüfungen entsprechend Ihrer Beeinträchtigung zu adaptieren, stellen Sie einen formellen Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL), welchen Sie dann der LV-/Prüfungsleitung vorlegen.
Überlegen Sie, welche abweichenden Prüfungsmethoden für Sie am sinnvollsten und effektivsten sind, um Ihren Nachteil auszugleichen. Sie können gerne die Beratung des Team Barrierefrei nutzen, um gemeinsam für Ihre Situation passende (weitere) abweichende Methoden zu identifizieren.
- Für den Antrag benötigen Sie einen fachärztlichen/klinisch-psychologischen Nachweis.
- Füllen Sie das Antragsformular (PDF) aus. Bitte beachten Sie: Im Antragsformular ist keine Erklärung Ihrer Situation notwendig! Das Team Barrierefrei kann Sie bei der Antragsstellung unterstützen.
- Entscheiden Sie sich, ob Sie den Antrag zusammen mit dem Nachweis
- beim Team Barrierefrei einreichen. Der Nachweis über die Beeinträchtigung liegt in diesem Fall beim Team Barrierefrei auf. Im Abschnitt 1 des Antragsformulars vermerkt das Team Barrierefrei dann die relevanten Beeinträchtigungen. Danach erhalten Sie das Antragsformular zurück und können es bei der Studienprogrammleitung, bei der die letztendliche Entscheidung liegt, einreichen.
- oder bei der zuständigen Studienprogrammleitung (SPL) einreichen. Der Nachweis der Beeinträchtigung liegt in diesem Fall bei der SPL auf. Diese trifft auch die letztliche Entscheidung über die Genehmigung des Antrags.
- Warten Sie auf eventuelle Rückfragen bzw. eine Benachrichtigung per E-Mail bezüglich der Entscheidung.
- Wenn es keine fachlichen oder studienrechtlichen Bedenken gibt, genehmigt die SPL die abweichenden Prüfungsmethoden direkt im Namen der Universität Wien.
- Falls die SPL den Antrag nicht genehmigen kann (etwa weil er im Widerspruch zum Studienrecht oder den Studienzielen des Curriculums steht), hat sie mittels eines sogenannten Verbesserungsauftrags darüber zu informieren, in welcher Form der Antrag noch genehmigt werden kann. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Antrag auf freiwilliger Basis im Sinn einer Genehmigung anzupassen.
- Mit einem stattgegebenen Antrag können Sie mit Ihren Lehrenden/Prüfenden die konkrete Umsetzung abweichender Methoden vereinbaren.
Kontaktieren Sie diese so früh wie möglich, damit die benötigten Adaptierungen auch zeitgerecht umgesetzt werden können. - Bitte beachten Sie die Fristen Ihrer Studienprogrammleitung!
Bedarf rechtzeitig bekannt geben
Ein stattgegebener Antrag ist keine automatische Information an Lehrende/Prüfende oder ein Vermerk im Datensystem!
Ein stattgegebener Antrag bestätigt nur Ihr grundsätzliches Recht auf die abweichende Methode und eignet sich als gute Kommunikationsgrundlage. Die Information über die Notwendigkeit abweichender Prüfungsmethoden muss in jeder Lehrveranstaltung und zu jeder Prüfung von Ihnen selbst ausgehen - auch zum Schutz Ihrer eigenen Daten. Außerdem verlaufen manche Beeinträchtigungen schub- oder phasenweise, so dass nicht zu jedem Zeitpunkt derselbe Bedarf besteht.
Melden Sie sich daher immer so früh wie möglich bei der Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung, um Ihren Bedarf zu besprechen.
Bitte beachten Sie die Fristen Ihrer Studienprogrammleitung.
Rechtslage an der Universität Wien
Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden.
Zudem regelt die Satzung der Universität Wien die Gleichstellung von Personen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.