Anlaufstellen intern
Wer ist wofür zuständig, wenn es um Barrierefreiheit geht?
Klicken Sie auf die Namen der Anlaufstellen (Überschriften), um zu weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu gelangen.
...es geht nicht um Barrierefreiheit an der Universität Wien?
Falsch hier?
- Allgemeine Fragen zum Studium?
→ "Wen frage ich bei..." - Allgemeine Informationen zum Lehren?
→ Services für Lehrende - Interessensvertretung?
→ Österreichische Hochschüler*innenschaft (Referat für Barrierefreiheit)
Die gesetzliche Vertretung von Studierenden und ihre thematischen Arbeitsbereiche sind nicht mit der Verwaltung der Universität Wien und ihren Einrichtungen (z.B. Team Barrierefrei) zu verwechseln!
Team Barrierefrei
Team Barrierefrei
Das Team Barrierefrei berät Studierende, Lehrende/Prüfende und andere Mitarbeiter*innen bei Fragen zur Barrierefreiheit im Studium und der Lehre an der Universität Wien.
Behindertenvertrauenspersonen
Behindertenvertrauenspersonen
Die Behindertenvertrauenspersonen werden vom wissenschaftlichen oder administrativen Personal in den Betriebsrat gewählt. Sie sind für Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung zuständig.
Raum und Ressourcenmanagement (RRM)
Raum und Ressourcenmanagement (RRM)
Das RRM ist für baulich-räumliche Barrierefreiheitsmaßnahmen und bestimmte Ausstattung innerhalb der Universität Wien zuständig: z.B. für
- Rampen, stufenlosen Zugang
- automatische Türöffner
- Mobiliar
Zentraler Informatikdienst (ZID)
Zentraler Informatikdienst (ZID)
Der ZID ist an der Universität Wien für IT zuständig (Hard- und Software). Darunter fällt auch manche Barrierefreiheitsinfrastruktur, wie Mikrofon- oder induktive Höranlagen.
Literaturservice
Literaturservice
Das Literaturservice für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen der Universitätsbibliothek bereitet Bibliotheksliteratur digial auf, damit diese barrierefrei zugänglich wird.
Studienzulassung
Studienzulassung
Die Abteilung Studienzulassung ist in Verbindung mit dem Thema Beeinträchtigung zuständig für:
- Beurlaubung aufgrund von Krankheiten, Verletzungen, Behinderungen
- Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags aufgrund von Behinderung oder Erkrankung
Lehrende/Prüfende
Lehrende/Prüfende
Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitungen sind an der Universität Wien für die Umsetzung der Barrierefreiheit in der Lehre zuständig. z.B.:
- für die Vereinbarung von abweichenden Prüfungsmethoden
- bei Prüfungsabbruch direkt vor Ort
- bei Abbruch von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund
- für die Einverständniserklärung bei Video- oder Audioaufnahmen
- und bei allgemeinen Fragen zu Inhalt und Form von Lehrveranstaltungen oder Arbeitsmaterialien
Studienprogrammleitungen (SPL)
Studienprogrammleitungen (SPL)
Die Studienprogrammleitungen sind zuständig für:
- die Unterstützung Lehrender/Prüfender zur Umsetzung abweichender Prüfungsmethoden; insbesondere, wenn unzumutbarer Zusatzaufwand besteht
- das Unterschreiben und Überprüfung von "Empfehlungsschreiben für abweichende Prüfungsmethoden" des Team Barrierefrei auf die curriculare und fachliche Durchführbarkeit der Vorschläge
- die Prüfung eines Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden und Ausstellung eines entsprechenden Bescheids
- die Veranlassung der Durchsetzung einer abweichenden Prüfungsmethode laut positivem Bescheid bei Lehrenden
Studienservicecenter (SSC), Studienservicestellen (SSSt)
Studienservicecenter (SSC), Studienservicestellen (SSSt)
Für die Administration jeder Studienrichtung ist ein bestimmtes SSC (bzw. eine bestimmte SSSt) zuständig (früher auch: "Büro" oder "Sekretariat"). Als Unterstützung für SPL oder Lehrende sind SSC/SSSt vor Ort oft behilflich bei der Umsetzung von abweichenden Prüfungsmethoden oder Adaptierungen. Beispielsweise:
- Raumtausch (wegen Unzugänglichkeit)
- Organisation eines eigenen Raums für Prüfungen
- Löschung von Prüfungsantritten nach Prüfungsabbruch oder nachträgliche Abmeldung von Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund
- Zurverfügungstellung von Equipment wie "Instituts-PCs/Laptops" oder Bürosesseln bei spezifischen abweichenden Prüfungsmethoden und Bedarfen
- Noteneintragungen bei Fristverlängerung, etc.
Studienpräses
Studienpräses
Der*die Studienpräses ist das höchste inneruniversitäre Organ für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen. Der*die Studienpräses und die juristischen Mitarbeiter*innen des Büros sind für folgende Angelegenheiten in Bezug auf Beeinträchtigung zuständig:
- Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden (nach einer Ablehnung durch die Studienprogrammleitung)
- Prüfungsabbruch oder Abbruch von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund (nach einer Ablehnung durch Prüfende/LV-Leitungen)
- Antrag auf modifiziertes Curriculum
- sehr individuelle studienrechtlichen Fragen (z.B. Fälle, die zum ersten Mal auftauchen)
Beratungsstelle sexuelle Belästigung und Mobbing
Beratungsstelle sexuelle Belästigung und Mobbing
Die Beratungsstelle ist zuständig, wenn Sie aufgrund von Beeinträchtigung gemobbt oder diskriminert werden. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Veranstaltungsmanagement
Veranstaltungsmanagement
Das Veranstaltungsmanagement organisiert und betreut Veranstaltungen abseits der Lehre. Es ist zuständig für:
- Barrierefreiheit auf Veranstaltungen wie Konferenzen, Tagungen etc.
- Barrierefreiheit auf akademischen Abschlussfeiern