Rechtliches
Übergeordnetes Recht
Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung sind auf mehreren Ebenen verankert. Die Universität Wien untersteht somit (u.a.) folgenden Rechtsvorschriften:
- Europäische Menschenrechtskonvention
- UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Österreichische Verfassung (Benachteiligungsverbot)
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
(Diskriminierungsverbot im "täglichen Leben") - Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
(Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt) - Bundesbehindertengesetz (BBG)
(Aufgaben und Befugnisse des Bundesbehindertenanwalts) - Universitätsgesetz (Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung)
- E-Government-Gesetz (Barrierefreier Zugang)
- Urheberrecht (Barrierefreie Wahrnehmung)
Interne Regelungen der Universität Wien
Das Universitätsgesetz und die Satzung der Universtität Wien regeln u.a. folgende konkrete Rechte von Studierenden bzw. Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung: