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Studienbeitrag – Behinderung

Beeinträchtigungsart | keine Einschränkung |
Grad der Beeinträchtigung | 50vH |
Nachweis der Behinderung | Behindertenpass |
Staatsbürgerschaft | keine Einschränkung |
Studienerfolg im letzten Studienjahr | kein Nachweis erforderlich |
Zuständige Einrichtung | Referat Studienzulassung Universität Wien |
Wurde Ihnen der gesamte Studienbeitrag (ÖH-Beitrag + Studienbeitrag) vorgeschrieben und haben Sie eine Behinderung, die Sie mit einem gültigen Behindertenpass (Grad der Behinderung ≥50vH) nachweisen können, gilt Folgendes:
- Unbefristeter Behindertenpass: Befreiung möglich bis Studienende
- Befristeter Behindertenpass: Befreiung möglich für max. 2 Semester, dann Verlängerung möglich mit gültigem Ausweis
Es gibt zwei Formen der "Befreiung" vom Studienbeitrag:
- Antrag auf Erlass: wenn Sie noch nicht eingezahlt haben
- Antrag auf Rückerstattung: wenn Sie bereits eingezahlt haben; bitte zwei Formulare ausfüllen: Antrag auf Rückerstattung + Antrag auf Erlass
Diese Regelungen gelten seit WiSe 2017 nur mehr für ordentliche Studierende. Auf der Student Point-Webseite finden Sie die Formulare sowie die Fristen zur Beantragung.
Achtung! Der ÖH-Beitrag ist jedenfalls IMMER zu zahlen (kein Erlass davon)!
Achtung! Es gibt weitere Erlassgründe, die auf der Student Point-Webseite angeführt sind.